Vererben
Das Vermögen einer Person kann kraft Gesetzes oder aufgrund einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) vererbt werden.
Da die gesetzliche Erbfolge für unangenehme Überraschungen sorgen kann (nichteheliche Lebenspartner gehen bei der Erbfolge leer aus, Ehegatten erben immer nur mit neben vorhandenen Verwandten des Verstorbenen), sollte die Vorsorge für die Zeit nach dem Tod nicht vernachlässigt werden.
Der Weg zum Notar empfiehlt sich neben einer umfassenden Beratung zur passenden letztwilligen Regelung und zu Fragen der anfallenden Erbschaftssteuer und Freibeträgen auch wegen des Risikos unrichtig abgefasster, unklarer und widersprüchlicher oder gar unwirksamer selbst gefasster Nachlassregelungen.
Der Notar berät Sie auch zu weiteren letztwilligen Gestaltungsmöglichkeiten wie Vermächtnis und Testamentsvollstreckung, ebenso zu einer Einschränkung der Gestaltungsfreiheit letztwilliger Verfügungen durch das Pflichtteilsrecht.