Über das Amt des Notars im Allgemeinen
Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes steht der Notar in schwierigen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten als kompetenter Berater zur Verfügung.
Er ist zur Neutralität sowie Dritten gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Notar berät und belehrt die Parteien, hilft bei der Gestaltung von Verträgen und stellt zugleich sicher, dass auch unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden und zu ihrem Recht kommen.
Für das Amt des Notars werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen von der Justizverwaltung ausgewählt, welche auch gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet sind, um genaue und dauerhafte Kenntnis der aktuellen Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu haben.