Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die von dem Notar für seine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nach der bundeseinheitlich gesetzlich festgelegten Kostenordnung.

Danach wird etwa neben der Gebühr für die Beurkundung von dem Notar für seine Beratungstätigkeit kein Honorar gefordert.

Die Höhe der Gebühr richtet sich auch nicht nach dem Arbeitsaufwand, sondern allein nach dem Wert des Geschäfts und dem sog. Gebührensatz, welchen die Kostenordnung für die konkrete Tätigkeit vorsieht.

Hinzu kommt dann ggf. noch Ersatz für entstandene Auslagen wie Kopien, Porto, Auszüge aus Grundbuch oder Handelsregister.

Beispiele

  • Ein Testament bei einem Vermögen von 50.000,– Euro kostet bei einer Einzelperson etwa 150,– Euro, ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten etwa 300,– Euro.
  • Der Kauf einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000,– Euro kostet etwa 1.100,– Euro.
  • Für die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,– Euro sowie deren Anmeldung zum Handelsregister fallen etwa 470,– Euro Notargebühren an.

Auf Anfrage erteilen wir Ihnen auch gerne vorab Auskunft darüber, welche Gebühren auf Sie zukommen.