Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die von dem Notar für seine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nach der bundeseinheitlich gesetzlich festgelegten Kostenordnung.
Danach wird etwa neben der Gebühr für die Beurkundung von dem Notar für seine Beratungstätigkeit kein Honorar gefordert.
Die Höhe der Gebühr richtet sich auch nicht nach dem Arbeitsaufwand, sondern allein nach dem Wert des Geschäfts und dem sog. Gebührensatz, welchen die Kostenordnung für die konkrete Tätigkeit vorsieht.
Hinzu kommt dann ggf. noch Ersatz für entstandene Auslagen wie Kopien, Porto, Auszüge aus Grundbuch oder Handelsregister.