Der Ehevertrag
Statistisch gesehen scheitert jede dritte Ehe, daher sollten- künftige- Ehepartner trotz aller Glücksgefühle auch an Regelungen denken für den Fall, dass später eine dauerhafte Trennung oder Scheidung der Eheleute erfolgt.
Wegen der persönlich und wirtschaftlich weit reichenden Folgen der in einem Ehevertrag getroffenen Regelungen sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung des Ehevertrages vor. Der Notar berät dabei vorab über die bestehenden Möglichkeiten und überprüft wegen seiner Unparteilichkeit jede von den Ehegatten gewünschte Vereinbarung auf ihre Vor- und Nachteile für beide Seiten.