Handelsregister

Falls Sie beabsichtigen, ein Unternehmen zu gründen, stellt sich schon zu Beginn die Frage nach der optimalen Rechtsform, insbesondere im Hinblick auf das Gesellschafts-, das Bilanz- und das Steuerrecht.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Haftungsfrage, ob man also unbegrenzt oder nur beschränkt für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften will.

Die in der Praxis am häufigsten gewählten Rechtsformen sind

a) Der Einzelkaufmann (e.K.): hier ist lediglich die Eintragung des Unternehmens als Einzelkaufmann in das Handelsregister erforderlich, eines Gesellschaftsvertrages bedarf es nicht. Der Einzelkaufmann haftet für Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb persönlich, so dass die Unternehmensform für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet ist, deren Geschäftstätigkeit keine großen Haftungsrisiken für den Inhaber begründen.

b) Die offene Handelsgesellschaft (OHG): bei der OHG betreiben mehrere Personen gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe. Erforderlich sind ein Gesellschaftsvertrag und die Eintragung in das Handelsregister. Für Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb haften sämtliche Gesellschafter persönlich. Anfallende Gewinne und Verluste werden bei den Gesellschaftern steuerlich berücksichtigt, so dass eine Verrechnung von Verlusten mit sonstigem Einkommen der einzelnen Gesellschafter möglich ist. Die OHG ist die geeignete Unternehmensform, wenn alle Gesellschafter ihren persönlichen Einsatz in den Vordergrund stellen wollen und die Haftung für Geschäftsverbindlichkeiten nicht scheuen.

c) Die Kommanditgesellschaft (KG): Im Unterschied zur OHG gibt es bei der KG neben dem persönlich haftenden Gesellschafter auch einen oder mehrere beschränkt haftende Gesellschafter (sog. Kommanditisten). Diese haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen und sind nicht an der Geschäftsführung beteiligt. Die KG ist geeignete Rechtsform, wenn das Risiko der persönlichen Haftung nur von bestimmten Gesellschaftern übernommen werden soll. Als Personenhandelsgesellschaft unterliegt die KG weniger strengen rechtlichen Anforderungen, als die GmbH.

d) die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Zur Gründung einer GmbH sind ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag sowie eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich.
Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften die Gesellschafter grundsätzlich nur in Höhe der von ihnen übernommenen Einlage.
Die Gründer müssen gemeinsam ein Stammkapital von mindestens 25.000,– Euro aufbringen, von welchem wenigstens 12.500,– Euro sofort in die Gesellschaft eingezahlt werden müssen. Auch Sachwerte können in die Gesellschaft eingebracht werden.

Die Geschäftsführung und Vertretung wird bei der GmbH durch den oder die Geschäftsführer wahrgenommen.
Bei der GmbH fallen Steuern an, zusätzlich werden ausgeschüttete Gewinne auch bei den Gesellschaftern besteuert.
Geeignete Rechtsform ist die GmbH insbesondere dann, wenn die Gesellschafter keine persönliche Haftung über ihre Einlage hinaus übernehmen wollen.

Seit dem Inkrafttreten der GmbH-Reform zum 1.11.2008 gibt es eine weitere, der GmbH angenäherte Rechtsform, die sogenannte
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Hierbei ist ein Stammkapitel von 1,– Euro für die Gesellschaftsgründung ausreichend.

Bei allen Fragen zur Auswahl der Rechtsform, aber auch zu dem Namen des Unternehmens (der Firma) oder zu Eintragungen in das Handelsregister steht Ihnen der Notar als kompetenter Berater zur Seite.

Die Eintragung aller eintragungspflichtigen Tatsachen erfolgt dann ebenfalls durch den Notar, der auch Zweifelsfragen unmittelbar mit dem Registergericht klärt.

Aber auch wenn es um eine Veränderung Ihres Unternehmens geht (Wechsel der Rechtsform, Verkauf von Unternehmensanteilen) oder die Unternehmensnachfolge geregelt werden soll, ist der Notar ihr sachkundiger Ansprechpartner.