Der Immobilienkauf im Allgemeinen
Der Vertrag über den Kauf einer Immobilie stellt schon allein wegen seiner finanziellen Tragweite sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer eine bedeutungsvolle Angelegenheit dar.
Der Abschluss eines Immobilienkaufvertrages ist nur unter Mitwirkung des Notars möglich.
Das Kaufobjekt kann sehr unterschiedlich sein, etwa ein Ackergrundstück, ein Bauplatz, ein Ein- oder Mehrfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht.
Je nach Objekt sind von dem Notar verschiedene Vertragsbedingungen bei der Erstellung eines Vertragsentwurfs zu berücksichtigen.